GDPdU

Seit mehreren Jahren gelten die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) nun schon. Seit dem 01.01.2002 hat die Finanzverwaltung das Rec, auf steuer-relevante Daten – auch vorangegangener Wirtschaftsjahre – zuzugreifen. Mittlerweile hat das BMF (Bundesministerium der Finanzen) viele der 14.000 Betriebsprüfer in der Anwendung ihrer IDEA-Prüfsoftware geschult. Es wurden bereits zahlreiche digitale Betriebsprüfungen durchgeführt. Die Finanzverwaltung wird zukünftig personell stark aufrüsten und ihre Prüfungsrece ausschöpfen. Die neue Prüfsoftware (IDEA) erlaubt innerhalb kürzester Zeit sehr große Datenmengen zu analysieren, teils automatisiert mit Hilfe von Prüfmakros. Steuerpflicige Betriebe, die das Thema bisher auf die lange Bank geschoben haben, müssen das Versäumte nun schleunigst nachholen und ihre Kassensysteme fit für die Anforderungen der GDPdU machen.

Die GDPdU schreibt vor, dass alle originär elektronisch erstellten, steuerrelevanten Daten und Dokumente innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungszeitraums von bis zu 10 Jahren und länger in digital auswertbarer Form aufbewahrt werden müssen. Bei einer Betriebsprüfung kann der Prüfer die Art des Datenzugriffs frei wählen: Er kann vor Ort im unternehmenseigenen Kassensystem selbst die Daten auswerten, er kann einen Mitarbeiter des Unternehmens oder durch Ihren Kassenhändler die gewünscen Auswertungen erstellen lassen. Nic wenige Ihrer Kollegen vertreten den Standpunkt, sie könnten sich mit der Vorbereitung auf die elektronische Steuerprüfung immer noch Zeit lassen, da die nächste Prüfung vielleic erst in ein paar Jahren anste.

Viele Betriebe vertreten trotz Unkenntnis der Gesetzeslage die Ansicht, sie seien für die Anforderungen der GDPdU gerüstet, obwohl dies gar nicht der Fall ist. Doch Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Wer sich nic rechtzeitig auf digitale Betriebsprüfungen einstellt, riskiert nicht nur Sanktionen seitens der Finanzverwaltung sondern auch einen hohen personellen und finanziellen Aufwand für die nacrägliche Datenaufbereitung. Je länger ein Unternehmen untätig bleibt, desto größer werden später die Probleme, die GDPdU-Anforderungen in die Tat umzusetzen.

Unsere Erfahrungen zeigen, dass gerade im GDPdU-Umfeld Wissen seitens der Steuerberater teils nur unvollständig vorhanden ist. Unser kostenloses GDPdU-Coaching hilft allen Projektbeteiligten bei der Bewertung der bisher durchgeführten Arbeiten, der Formulierung der gemeinsamen Ziele und der Definition der dazu noch notwendigen Projektschritte. Die Umsetzung der GDPdU in Ihrem Unternehmen fordert ein interdisziplinäres Zusammenspiel zwischen Ihnen, Ihrem Steuerberater und uns.

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